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Strompreissenkung zum 01.07.2022 – EEG Umlage entfällt

Jeden Tag erreichen uns Meldungen über steigende Verbraucherpreise. Eine Entlastung für Verbraucher:innen bringt der Wegfall der EEG-Umlage zum 01.07.2022. Der Wert der Umlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird von derzeit 3,72 Cent (netto) je Kilowattstunde auf Null abgesenkt. So senkt sich der Strompreis . Diese Strompreissenkung wird bei der Abrechnung automatisch berücksichtigt.

„Unsere Kundinnen und Kunden müssen nicht aktiv werden. Wir sorgen dafür, dass die Strompreissenkung direkt bei unseren Kunden ankommt“, so Dirk Heckmann, Leiter Vertrieb der Stadtwerke Neustadt in Holstein. „Der Abschlag wird nicht angepasst, das erfolgt im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung“, informiert Heckmann weiter.

Wer sich für moderne, nachhaltige Heizungssysteme interessiert oder eine Energieberatung in Anspruch nehmen möchte, kann sich beimKundencenter der Stadtwerke Neustadt in Holstein melden. Dieses ist in der Grabenstraße 38, 23730 Neustadt in Holstein zu finden. Per E-Mail erreichen sie das Kundencenter unter kundenservice@wfnl5bck-343dffq1.swnh.de und telefonisch unter 0800 5100 150 .

FAQ für Kund:innen zum Wegfall der EEG-Umlage

Was passiert mit der EEG-Umlage zum 01.07.2022?

Die EEG-Umlage ist bereits zum 01.01.2022 von 6,5 ct/kWh auf 3,72 ct/kWh gesunken. Zum 01.07.2022 wird sie dann von 3,72 ct/kWh auf 0 ct/kWh abgesenkt. 

Warum fällt die EEG-Umlage weg?

Die Energiepreise sind in den letzten Monaten durch verschiedene Faktoren wie die Auswirkungen der Corona-Pandemie und den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine stark angestiegen. Um Sie als Stromkunden:in zu entlasten, hat der Bundestag das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ verabschiedet. Darin ist festgelegt, dass die EEG-Umlage nicht – wie ursprünglich im Koalitionsvertrag festgelegt – zum 01.01.2023, sondern bereits zum 01.07.2022 auf 0 ct/kWh abgesenkt wird.

Zum 01.01.2023 wird die EEG-Umlage dann ganz offiziell komplett abgeschafft. Das hat die Bundesregierung in ihrem „Osterpaket“ vor einigen Wochen beschlossen.

Geben die Stadtwerke Neustadt in Holstein diese Senkung an Ihre Kunden:innen weiter?

Selbstverständlich geben wir den Wegfall der EEG-Umlage vollumfänglich an Sie weiter und senken damit Ihren Strompreis. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. Aber wir freuen uns tatsächlich sehr darüber, dass wir Sie mit der Preissenkung ein wenig entlasten können.

Wie hoch ist meine Ersparnis?

Ein durchschnittlicher 4-Personenhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.600 kWh spart durch den Wegfall der EEG-Umlage im Jahr ca. 134 Euro.

Bei einem durchschnittlichen 2-Personenhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 1.800 kWh ergibt sich eine Ersparnis von ca. 67 Euro.

Ändert sich zum 01.07.2022 mein Abschlag?

Ihren monatlichen Abschlag passen wir nicht automatisch an. Das erfolgt im Rahmen der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung. Sie müssen also nichts weiter tun. Falls Sie die Abschläge schon vorher anpassen möchten, können Sie dies gerne im Kundenportal vornehmen oder den Kundenservice der Stadtwerke Neustadt in Holstein telefonisch unter 0800 5110 150 kontaktieren.

Muss ich zum 01.07.2022 meinen Zählerstand ablesen?

Nein, Sie müssen Ihren Zählerstand nicht ablesen. Wir schätzen Ihren Zählerstand basierend auf Ihrem vergangenen Stromverbrauch und allgemeingültigen Durchschnittsverbräuchen.

Wenn Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand mitteilen möchten, können Sie dies aber gerne tun. Übermitteln Sie uns diesen einfach zusammen mit Ihrer Zählernummer an kundenservice@wfnl5bck-343dffq1.swnh.de.

Habe ich durch die Preissenkung ein Sonderkündigungsrecht?

Mit dem Wegfall der EEG-Umlage haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Das gilt sowohl für die Grundversorgung als auch für Sonderverträge. Grundlage hierfür ist § 41 Abs. 6 des EnWG-E. Selbstverständlich können Sie Ihren Stromvertrag dennoch jederzeit zu den in unseren AGB beschriebenen Fristen kündigen. Doch bevor Sie das tun, rufen Sie uns doch gerne an, schreiben uns eine Mail oder kommen bei uns im Kundencenter vorbei. Denn wir möchten Sie unbedingt davon überzeugen, Ihren Strom weiterhin von den Stadtwerken Neustadt in Holstein zu  beziehen.
Unser Kundencenter ist in der Grabenstraße 38, 23730 Neustadt in Holstein für Sie da. Telefonisch erreichen Sie unsere Kundenberater:innen unter  0800 5110 150.

Wofür war die EEG-Umlage eigentlich nochmal da?

Die EEG-Umlage ist ein Preisbestandteil des Arbeitspreises auf Ihrer Stromrechnung. Sie dient seit dem Jahr 2000 dem Ausbau und der Finanzierung von erneuerbaren Energien. Mit der Abgabe haben Sie als Verbraucher also bisher die Energiewende mitfinanziert. Geregelt ist sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz und wurde in der Vergangenheit jedes Jahr neu festgelegt.

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