Baustrom
Mit uns können Sie buddeln
Die Stadtwerke Neustadt in Holstein stellen Baustrom bereit, wenn an einem Rohbau keine feste Stromversorgung vorhanden ist und Handwerker ihre Werkzeuge nutzen.
Mit Entnahme des Stroms aus dem Niederspannungsnetz und ohne zuordenbaren Stromvertrag wird ein Vertrag für eine temporäre Stromversorgung geschlossen. Hierdurch kommt es §38 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Anwendung. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der jeweils gültigen Ersatzversorgungstarife der Stadtwerke Neustadt in Holstein. Die Lieferbedingungen und Preise sind auf unserer Internetseite aufrufbar.
Um Kosten beim Baustrom zu sparen, lohnt es sich, nach Abschluss der Elektrikerleistungen auf der Baustelle mit Hausstrom weiter zu arbeiten. Wir empfehlen dann den rechtzeitigen Abschluss eines gesonderten Stromvertrages.
Jetzt Baustrom anfragen: antraege-strom@swnh.de
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