FAQ - SWNH Stadtwerke Neustadt
Häufige Fragen - schnell & einfach beantwortet
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Stadtwerke Neustadt in Holstein, unsere Produkte und Dienstleistungen.
Allgemeines
Umzug & Anmeldung
Beim Umzug erhalten Sie in der Regel ein Übergabeprotokoll. Aus diesem Protokoll sind die Zählerstände zum Datum der Schlüsselübergabe sowie die dazugehörigen Zählernummern ersichtlich. Dieses Protokoll (oder alternativ alle Daten selbst zusammengeschrieben) schicken Sie uns zu oder füllen Sie einfach direkt unser Onlineformular aus. Zusätzlich benötigen wir dann natürlich Ihre persönlichen Daten wie Namen und Adresse. Gerne hilft Ihnen aber auch Kundenservice-Team weiter.
Die Stadtwerke Neustadt in Holstein sind Grund- und Ersatzversorger in den Netzgebieten der Ortsteile Neustadt in Holstein, Pelzerhaken und Rettin. Damit wir Sie gleich von Beginn zuverlässig mit Energie und Wasser versorgen können, füllen Sie ganz einfach unser Onlineformular aus. Ebenso ist die Anmeldung zu den gültigen Wasserpreisen hier möglich.
Strom
Sie können ganz bequem unsere Online-Bestellstrecke (Tarifrechner) nutzen. Alternativ können Sie auch unser Kundenservice-Team kontaktieren unter 0800 5110 150 oder per Mail an kundenservice@wfnl5bck-343dffq1.swnh.de . Die Kollegen sind auch persönlich für Sie da in der Grabenstraße 38 in 23730 Neustadt in Holstein.
Mit unseren RenewablePLUS-zertifizierten Stromangebot für alle Privatkundinnen und -kunden leisten Sie bereits einen großen Beitrag zu einer natürlicheren Stromversorgung. Auch unsere Gewerbekundinnen und –kunden können von uns Grünstrom beziehen.
Das Qualitätslabel RenewablePLUS verpflichtet die Betreiber von Kraftwerken zum Ausbau erneuerbarer Energien. Dabei wird entweder in den Ausbau bestehender Anlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energie investiert oder es werden neue Anlagen geschaffen. Das wesentliche Ziel des Labels RenewablePLUS ist es, einen über das gesetzliche Maß hinausgehenden Beitrag zur Förderung Erneuerbarer Energien zu leisten.
Eine Übersicht über unsere Stromtarife finden Sie hier.
Photovoltaik
Die Anmeldung ist immer notwendig, da die Anlage direkt oder indirekt mit dem Netz der SWNH im Parallelbetrieb verbunden ist. Auch Erweiterungen bestehender Anlagen und Stilllegungen müssen gemeldet werden.
Sie wollen Ihren klimafreundlichen Ökostrom künftig selbst produzieren und haben sich für eine Photovoltaik (PV)-Anlage entschieden? Dann müssen Sie Ihre Anlage nur noch in wenigen Schritten anmelden. Füllen Sie dazu einfach das entsprechende Anmeldeformular aus – Wir senden Ihnen dann alle notwendigen Informationen zu: PV Anlagen Onlineformular – Erzeugungsanlage – Stadtwerke Neustadt in Holstein (swnh.de)
Einen Überblick über die einzelnen Anmeldungsschritte finden Sie in unserem Informationsflyer.
Sie wollen Ihren klimafreundlichen Ökostrom künftig selbst produzieren und haben sich für eine Photovoltaik (PV)-Anlage entschieden? Dann müssen Sie Ihre Anlage nur noch in wenigen Schritten anmelden. Füllen Sie dazu einfach das entsprechende Anmeldeformular aus – Wir senden Ihnen dann alle notwendigen Informationen zu: PV Anlagen Onlineformular – Mini-/Kleinsterzeugungsanlage / Balkonanlage – Stadtwerke Neustadt in Holstein (swnh.de)
Einen Überblick über die einzelnen Anmeldungsschritte finden Sie in unserem Informationsflyer.
Bitte senden Sie uns die Messkonzepte zur Genehmigung per E-Mail an einspeisen@swnh.de.
Bitte senden Sie ihre Unterlagen zur Prüfung der Netzverträglichkeit per Email an einspeisen@swnh.de.
Die gesetzliche Pflicht zur Direktvermarktung an eine*n Stromhändler*in Ihrer Wahl gilt für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100kW.
Die Einbaugrenzen sind im EEG geregelt. Eine erforderliche Installation gilt unabhängig von einer Stromeinspeisung in das Netz der SWNH.
Jahresverbrauchsabrechnung (JVA)
Abrechnungssystem errechnet einen plausiblen Betrag auf Basis Ihres Verbrauchs und unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Preise, eine Abschlagserhöhung ist daher in der Regel nicht notwendig. Sollte es einen plausiblen Grund für eine Anpassung geben, sehen Sie bitte von einem Anruf ab, sondern teilen Sie uns Ihren neuen Abschlagsbetrag mit Begründung schriftlich oder per Mail an Kundenservice[at]swnh.de mit.
Teilen Sie uns Ihre Bankverbindung bitte schriftlich mit oder senden Sie diese per Mail an kundenservice[at]swnh.de
Geben Sie außerdem bitte an, ob diese Bankverbindung nur für Gutschriften oder auch für Lastschriften verwendet werden darf.
Eine Preisanpassung im Gas zum 01.10.2023 führte zu einer Verringerung des Arbeitspreises. Unser Abrechnungssystem splittet automatisch den Verbrauch für die Zeiträume vom 01.01.-30.09.2023 und 01.10. – 31.12.2023.
Wichtig
Bitte geben Sie immer Ihre Kunden- und Verbrauchsstellennummer mit an. So können wir Sie systemseitig leichter finden und Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.
Bitte prüfen Sie zunächst noch einmal Ihren Zählerstand und gleichen Sie diesen mit dem abgerechneten Wert ab. Bei einer geringfügigen Abweichung sehen wir in der Regel von einer Korrektur ab. Sollte der abgerechnete Wert stark von Ihrem aktuellen Zählerstand abweichen und Sie wünschen eine Prüfung und ggf. Korrektur der Rechnung, wenden Sie sich bitte schriftlich oder per Mail an unser Abrechnungsteam unter abrechnung{at]swnh.de.
Im Regelfall wurde Ihr errechneter Entlastungsbetrag mit dem monatlichen Abschlag verrechnet. Eine genaue Aufstellung können Sie Ihrer Rechnung entnehmen oder in Ihrem Onlinezugang auf unserem Kundenportal abrufen. Sollten Sie dennoch Fragen haben, teilen Sie uns diese gerne per E-Mail mit unter kundenservice[at]swnh.de
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn es hin und wieder etwas länger dauern kann. Im Zuge der Jahresverbrauchsabrechnung haben wir ein erhöhtes Arbeits- und Telefonaufkommen. Dies macht es uns nicht immer möglich, unmittelbar auf alle Anfragen zu reagieren. Unser Team wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Nahwärme
Nahwärme beschreibt die Erzeugung von Wärme in einer zentralen Heizanlage. Diese kann z. B. ein Blockheizkraftwerk (Beispiel BHKW in Pelzerhaken), eine Wärmepumpe oder ein Heizkessel sein. In dieser Heizanlage wird Wärme – in der Regel warmes Wasser – erzeugt, gespeichert und Ihnen über Nahwärmeleitungen direkt bis ins Haus oder die Wohnung geliefert. Sie benötigen lediglich eine Übergabestation im Keller, die die Wärme überträgt und für Sie als Heizungswärme und Warmwasser nutzbar macht. Dadurch sparen Sie Platz und Kosten.
Eine Übersicht über die Nahwärme-Gebiete in Neustadt finden Sie hier.
Meerwasser-Wärmepumpe Wasserentnahme Ostsee
Um den Betrieb für die Meerwasser-Wärmepumpe gewährleisten zu können, wurde eine „wasserrechtliche Erlaubnis zur
Benutzung der Ostsee durch Einleiten des vorher entnommenen und abgekühlten Meerwassers“ erteilt.
Zu den Zuständigen Behörden des Wärmepumpen Hafens gehören unter anderem die untere Wasserbehörde des Kreis Ostholstein. Diese hat den Antrag gestellt. Darüber hinaus wurden einbezogen: die untere Naturschutzbehörde, das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Bäume (LLUR) mit den Bereichen Abt. 3 Fischerei und Dez. 51 Biodiversität und Artenschutz, der Wasser und Bodenverband Neustädter Binnenwasser, der Landesbetrieb für Küstenschutz, der Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN) und das Wasserstraßen- und Schiffartsamt Ostsee, da diese Behörden unter anderem bei fachlichen Stellungnahmen kontaktiert wurden.
Für die Meerwasserpumpe wurden neben den planerischen Unterlagen auch drei weitere Dokumente eingereicht. Diese beinhalten den Erläuterungsbericht mit der Beschreibung des Vorhabens, der verwendeten Technik und das Hafenwasser betreffende Parameter wie u.a. die Ansauggeschwindigkeit und die Menge der Entnahme. Neben dem Erläuterungsbericht wurde ein externes Gutachten eingereicht. Dieses Gutachten besteht aus der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung, die Vorhabenbeschreibung und Beschreibung der vorhandenen Schutzgüter und Erhaltungsziele, die Wirkfaktoren des Vorhabens, die Untersuchung der möglichen Auswirkungen auf relevante Tiere und Beurteilung der Verträglichkeit beinhaltet. Als letztes Dokument gilt die Hydrologische Stellungnahme als externes Gutachten mit den Themen der hydrologisch- wirtschaftlichen Bestandssituation sowie der Abschätzung der vorhabenbezogenen Wirkungen. Das beinhaltet insbesondere den möglichen Einfluss auf die Wassertemperatur.
Aus den Stellungnahmen der Behörden und der Fachlichen Gutachten ergaben sich u.a. folgende Vorkehrungen.
- Die maximal zulässige Entnahmemenge für die Wärmepumpe beträgt 220m³/h (0,06m³/s). Der Durchfluss im gesamten Hafenbecken wurde mit ca. 13,5-16,8m³/s ermittelt. Dadurch beträgt der Anteil der Entnahme 0,35-0,45%.
- Gewährleistung einer Ansauggeschwindigkeit kleiner als 0,5m/s durch entsprechend großer Querschnitte oder Trichter.
- Verwendung eines Grobrechens mit 3mm Maschenweite an der Ansaugstelle sowie Verwendung eines Feinrechens mit 0,3mm Maschenweite.
- Das entnommene Wasser wird maximal um 6°C, im Winter sogar nur um 3°C, heruntergekühlt. Durch Vermischung und konservative Abschätzung könnte die Wassertemperatur im Hafenbeckenbereich um 0,26°C abkühlen. Das ist im Einklang mit der Richtlinie der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB), die eine Reduzierung der
- Gewässertemperatur um <1 K als gewässerökologisch unbedenklich annimmt.
- Einsatz von Materialien/Reinigung: Wärmetauschermaterial aus Duplex-Material. Reinigung erfolgt über Kugeln aus Naturkautschuk.
Informationen zum Projekt und den aktuellen Entwicklungen erhalten Sie auf unserer Projektwebseite www.meer-wärme.de sowie auf unserem LinkedIn-Kanal.
Wärmepreise 2023
Die aktuelle Energiekrise stellt für alle Gas- und Wärmekund:innen eine große Belastung dar. Die Gas- und Wärmepreise sind bundesweit bereits erheblich gestiegen oder werden steigen. Der aktuellen Kostensituation können auch wir uns nicht entziehen, so dass die Preise zu Anfang 2023 erhöht werden müssen.
Die Lage ist angespannt und eine weitere Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden. Die Gasversorgung in Deutschland ist aktuell stabil. Die deutschen Gasspeicherstände liegen im November 2023 bei rund 100%. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist somit weiter gewährleistet. Die Bundesnetzagentur beobachtet die Lage genau und steht in engem Kontakt zu den Netzbetreibern. (Quelle: Bundessnetzagentur, Stand 24-11-2022).
Da bislang intakte Gaslieferungen seitens Russland ausgesetzt werden sollen, ist es umso wichtiger, dass weiterhin gemeinsame Anstrengungen unternommen werden, um Gasmengen bzw. aus Gas erzeugte Wärmemengen einzusparen. Dies hat einen doppelten positiven Effekt: Zum einen sinkt dadurch die eigene finanzielle Belastung, zum anderen tragen Sie dazu bei, die Gas- und Wärmeversorgung zu sichern und einer möglichen Gasmangellage entgegenzuwirken.
Der überwiegende Teil der Heizungsanlagen in Deutschland werden mit Erdgas bzw. fossilem Heizgas befeuert.
Auch bei der Nahwärme kann Gas für die Erzeugung von Wärme eingesetzt werden. Nahwärme beschreibt die Erzeugung von Wärme in einer zentralen Heizanlage, z.B. einem Blockheizkraftwerk. Hierzu kommen Brennstoffe wie Steinkohle, aber eben auch Erdgas zum Einsatz.
Diese Wärme wird in Form von erhitztem Wasser über Rohre in die einzelnen Häuser geliefert. Hier sorgt eine Übergabestation für die Nutzung als Heizungswärme oder Warmwasser.
Daher sind auch Nahwärmekund: innen von den Gaspreisen betroffen.
Zu Beginn der kalten Jahreszeit und dem Wunsch nach einer warmen Wohnung, ist es wichtiger denn je, dass sich Energiesparen für Sie persönlich und für uns alle als Gemeinschaft lohnt. Jede Reduzierung Ihres Erdgas- bzw. Wärmeverbrauchs kommt allen zugute und sichert die Versorgung im bevorstehenden Winter.
Wertvolle Energiespartipps haben wir für Sie übersichtlich auf unserer Webseite zusammengestellt: www.wir-sparen-gemeinsam.de
Bereits Ende September 2022 wurde die Gasspeicherumlage per Verordnung zurückgezogen. Zeitgleich wurde der Mehrwertsteuersatz für die Lieferung von Erdgas sowie Wärme von 19% auf 7% vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 reduziert. Die SWNH senkt die Mehrwertsteuer rückwirkend für das ganze Jahr 2022 bis 31.03.2024 auf 7%.
Informationen dazu finden Sie hier.
Zur Entlastung von Erdgas- und Wärmekunden soll die Gaspreisbremse ab März 2023, ggf. bereits ab Januar oder Februar 2023, greifen. Aus abrechnungstechnischen Gründen kann dies zum aktuellen Zeitpunkt nur rückwirkend geltend gemacht werden. Darüber hinaus ist dieses Vorgehen auch bei der Strompreisbremse geplant, um die stark gestiegenen Stromkosten und Belastungen für private Haushalte sowie Unternehmen abzufedern.
Aktuell sind die entsprechenden Gesetze im Bundestag und Bundesrat nicht verabschiedet, daher liegen keine verlässlichen Grundlagen vor. Bitte beachten sie entsprechende Veröffentlichungen auf unserer Webseite.
Weitergehende Informationen zur Energiekrise sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu finden:
Gas
Sie können ganz bequem unsere Online-Bestellstrecke (Tarifrechner) nutzen. Alternativ können Sie auch unser Kundenservice-Team kontaktieren unter 0800 5110 150 oder per Mail an kundenservice@wfnl5bck-343dffq1.swnh.de . Die Kollegen sind auch persönlich für Sie da in der Grabenstraße 38 in 23730 Neustadt in Holstein.
Der Brennwert des Gases von den SWNH unterliegt leichten Schwankungen. Verschiedene Bezugsquellen bedeuten auch verschiedene Brennwerte. Den entsprechenden aktuellen Brennwert können unsere Techniker Ihnen gerne mitteilen. Auf den Gasabrechnungen wird außerdem immer der abgerechnete Brennwert angegeben.
Auf die Lieferung mit einem gleichbleibenden Brennwert des Gases haben wir als Versorger genauso wenig Anspruch wie der Kunde selbst. Grundsätzlich ist Erdgas ein Naturprodukt und unterliegt deshalb natürlichen geringfügigen Schwankungen im Brennwert. Verschiedene Quellen heißt anderer Brennwert.
Über den zentralen Rechner der Leitwarte überwachen die Stadtwerke ständig die Beschaffenheit des Gases und den Druck in den Leitungen, um bei Einbrüchen oder Spitzenzeiten sofort reagieren zu können.
Der geeichte Gaszähler beim Endkunden ist auf den Volumenstrom des gelieferten Gases geeicht. Abgerechnet wird jedoch auf Basis des Brennwertes des gelieferten Gases in kWh/m3 . Dieser Wert wird unseren Kundinnen und Kunden auf der Jahresabrechnung mitgeteilt. Die Abrechnung nach enthaltener Energie (Wärme) ist aus diesem Grunde gerechter, weil der Kunde im Umkehrschluss bei Gas mit höherem Brennwert weniger Kubikmeter bezieht.
Vergleichbar ist dies mit den verschiedenen Qualitäten von Benzin an der Tankstelle. Normalbenzin hat eine andere Oktanzahl als Super oder Super Plus und somit auch eine andere Qualität, die sich in der Leistungsfähigkeit der Verbrennung auszeichnet.
Die Anforderungen an Brenngase für die öffentliche Gasversorgung sind im Technischen Regelwerk des DVGW (Deutscher Verein Gas- und Wasserfaches e.V.) festgelegt und für die Gasversorgungsunternehmen verbindlich. Das DVGW-Arbeitsblatt G 260 regelt die Gasbeschaffenheit, das DVGW-Arbeitsblatt G 685 die thermische Gasabrechnung.
Die Eichaufsichtsbehörden kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften im Hinblick auf die Bildung von Rechenwerten für die Gasabrechnung im Rahmen der Überwachung der eichpflichtigen Messgeräte. Dadurch ist die korrekte Abrechnung für Verbraucher auf alle Fälle gesichert.
Wasser
Die Stadtwerke Neustadt in Holstein nutzen das Wasser aus der Förderung vom Zweckverband Ostholstein. Der ZVO gewinnt das Wasser aus Brunnen, die teilweise bis zu 140 Meter unter die Erde gehen. Daher ist die Qualität des Wassers sehr gut und unterliegt kaum Schwankungen. Die entsprechenden Komplettanalysen sind bei den Kollegen des ZVO abrufbar.
Laut Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln sind Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die Wasserhärte in Millimol Calciumcarbonat pro Liter anzugeben. Mit 2,7 mmol/L entsprechend 16,5° dH gehört das in Neustadt gelieferte Wasser in den Bereich „hart“.
Abwasser
Auch die Beseitigung der Abwässer liegt in unseren Händen. Mit dem Klärwerk sichern die Stadtwerke Neustadt in Holstein die Trinkwasserqualität. Hierzu werden folgende Verfahren angewendet:
Mechanische Reinigung:
Das Abwasser von Neustadt, Rettin, Pelzerhaken und Altenkrempe gelangt in diesem ersten Reinigungsschritt durch einen Rechen mit einer Spaltbreite von 3 mm. Der durch die Rechen entfernte grobe Schmutz (Papier und Hygieneartikel) ist gleichzeitig ein Schutz für nachfolgende Maschinen.
Im anschließenden Sandfang wird die Fließgeschwindigkeit herabgesetzt, so dass sich schwere Stoffe wie Sand absetzen können (Sedimentation).
Als nächstes gelangt das Abwasser in das Vorklärbecken, in dem die Fließgeschwindigkeit nochmals herabgesetzt wird. Dabei sinken die Fäkalien (Primärschlamm) auf den Beckenboden, leichtere Stoffe wie Fette schwimmen auf der Oberfläche. Beides wird durch eine fahrbare Räumerbrücke zusammengeschoben und gelangt so in die Faultürme.
Biologische Reinigung:
Durch die biologische Reinigung werden 90-95% der Schmutzstoffe entfernt.
Im sogenannten Belebungsbecken werden die gewässerbelastenden Stoffe wie Kohlenstoff, Phosphor und Stickstoff durch Mikroorganismen (Bakterien) abgebaut. Da die meisten Bakterien für den Abbau der Stoffe Sauerstoff benötigen (Aerobier), wird ihnen dieser durch Kreiseln, Bürsten und eine Druckbelüftung zugeführt.
Die Bakterien werden im Wasser durch Flocken sichtbar, dem sogenannten Belebtschlamm. Im Nachklärbecken werden die Belebtschlammflocken vom gereinigten Abwasser durch Sedimentation getrennt.
Der Belebtschlamm wird dann in das Belebungsbecken zurückgepumpt. Das gereinigte Wasser gelangt jetzt in einen Kiesfilter, in dem die letzten Schwebstoffe herausgefiltert werden, bevor es in den Vorfluter (Binnenwasser in Neustadt) eingeleitet wird.
Der aus dem Vorklärbecken in den Faulturm gepumpte Belebtschlamm bleibt dort etwa 30 Tage bei 37 °C. In dem Faulprozess werden organische Bestandteile durch Mikroorganismen abgebaut, bei dem Biogas entsteht, der als Energiequelle für ein BHKW genutzt wird. Selbst 30% des Stromverbrauchs auf der Kläranlage wird so gedeckt. Die Abwärme (heißes Wasser) wird für die Faulturmbeheizung genutzt. Nach der Entwässerung hat der Schlamm eine Festigkeit wie Humuserde. Jetzt spricht man auch vom Klärschlamm, der entweder landwirtschaftlich oder thermisch entsorgt wird. Der Neustädter Klärschlamm geht zur Verbrennung nach Hamburg.
Mit Biogas den eigenen Strombedarf decken
Der aus dem Vorklärbecken in den Faulturm gepumpte Belebtschlamm bleibt dort etwa 30 Tage bei 37 °C. In dem Faulprozess werden organische Bestandteile durch Mikroorganismen abgebaut.
Auf diese Weise entsteht Biogas, das als Energiequelle für ein Blockheizkraftwerk genutzt wird. Auch 30% des Stromverbrauchs der Kläranlage werden so gedeckt.
Wir bieten gerne Gruppenführungen über die Kläranlage an. Zur Terminfindung oder für weitergehende Fragen stimmen sie sich bitte mit dem Klärwerk unter 04561 5110 410 ab.
Wallbox
Eine Wallbox ist eine Ladestation für E-Fahrzeuge. Sie lässt sich zu Hause montieren und lädt über ein Kabel Ihr E-Fahrzeug. Sie ermöglicht Flexibilität und Zeitersparnis. Alle Infos zur Wallbox finden Sie auf unserer Webseite.
Melden Sie sich einfach bei unserem Kundenservice-Team und dem Ansprechpartner, Herrn Wengelewski. Dies ist entweder persönlich im Kundencenter der SWNH in der Grabenstraße 38 in 23730 Neustadt in Holstein möglich oder auch telefonisch unter 0800 5110 150. Alles Weitere wird dann mit Ihnen besprochen.
Glasfaser
Sie wenden sich an unser Kundenservice-Team in der Grabenstraße 38 in Neustadt in Holstein. Unsere Kundenberater:innen geben Ihnen dann gerne Auskunft und schließen ggf. mit Ihnen bequem einen Vertrag ab. Alternativ können Sie auch bequem unsere Online-Bestellstrecke nutzen. Bei weiteren Fragen rufen Sie gerne unsere Hotline 04561-5110-999 an. In Zusammenarbeit mit der VS Media treiben wir den Glasfaserausbau in Neustadt in Holstein immer weiter voran.
Eine Übersicht über die erschlossenen Gebiete und über die bereits angeschlossenen Straßen finden Sie hier.
Parken
Eine Übersicht über die Parkflächen in Neustadt in Holstein und auch Pelzerhaken und Rettin finden Sie hier.
Zusammen mit unserem Kooperationspartner Parkster bieten wir zwei Möglichkeiten
- Das Lösen eines digitalen Parkscheins, mit dem Sie Ihre Parkdauer minutengenau steuern können.
- Das Lösen einer Jahresparkkarte
Parkster wurde 2010 in Schweden gegründet und ist seit 2018 in Deutschland am Markt. Das Unternehmen vermarktet Lösungen zur Parkraumverwaltung. Kunden sind Städte und Gemeinden, Tourismusverbände sowie Immobilienbewirtschafter und Parkraumbetreiber. Parkster zählt in Schweden zu den führenden Anbietern bei Lösungen für das digitale Parken.
Sie haben kein Bargeld zur Hand? Kein Problem. Sie können mit Ihrem Smartphone einfach digital einen Parkschein lösen. Strafzettel wegen vergessenem oder zu wenig Kleingeld sind damit Vergangenheit. Auch wer gerne noch etwas im Restaurant sitzen bleiben will oder beim Arzt länger warten muss, braucht kein Knöllchen zu riskieren: Die Parkzeit kann innerhalb der Höchstparkdauer in der App jederzeit verlängert werden – so parken Sie immer minutengenau.
Natürlich können Sie ihren Parkschein auf wie gewohnt am Parkscheinautomaten erwerben.
Mit den Jahresparkkarten können Sie auf den auf der Karte gekennzeichneten Parkflächen ein Jahr lang parken. Nerviges Ticketziehen und „Nachzahlen“ hat damit für Sie ein Ende. Auf eine Parkkarte können sogar bis zu zwei Kennzeichen eingetragen werden, was noch mehr Flexibilität ermöglicht.
Sie sind oft in Neustadt in Holstein unterwegs sind. Dann können Sie für gekennzeichnete Parkplätze im Zentrum und in Strandnähe Jahresparkkarten erwerben. So sind Jahresparkkarten erhältlich für
- Parkplätze im Zentrum (StadtParker, Zone 23748, P2-P9)
- in Strandnähe (StrandParker, Zone 23750, P10-P16)
- und alle Parkplätze aus 1. Und 2. (FreiParker, Zone 23749, P2-P16)
Aktuell ist leider nur das tagesgenaue Buchen möglich, d.h. die Jahresparkkarte gilt sofort bzw. ab Kauf. Wir arbeiten derzeit an einer Lösung für das Buchen im Voraus.
Sie benötigen für das Lösen eines digitalen Parkscheins lediglich die Parkster App auf dem Smartphone. Haben Sie in seinem Smartphone die Standortinformationen beziehungsweise Ortungsdienste aktiviert, erkennt die App automatisch den Parkplatz, auf dem das Fahrzeug abgestellt ist. Sind sie nicht aktiviert, geben Sie bitte den Zonencode des Parkplatzes mit. Diesen finden Sie auf den Schildern, die am Parkplatz auf Parkster hinweisen. Für den Parkvorgang geben Sie Ihr Kennzeichen und die Parkdauer in der App auf seinem Smartphone ein. Sie können die Parkzeit in der App im Rahmen der Höchstparkdauer jederzeit verlängern.
Die kommunale Verkehrsüberwachung kann alle über die Parkster App gelösten Parkscheine in Echtzeit einsehen. Deren Mitarbeiter sehen also bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein digitales Ticket gelöst wurde und ob dieses noch gültig ist.
Auf den Parkflächen P2 Hafen beträgt die maximale Parkzeit 2 Stunden und es muss zusätzlich zur Parkkarte auch eine Parkscheibe sichtbar ins Auto zu legen.
Die Eingabe sensibler Kontodaten in der Parkster App ist nicht erforderlich. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Visa/Mastercard. Der Autofahrende erhält hierzu von Parkster per E-Mail (kostenfrei, voreingestellt) oder per Post (2,99 € inkl. MwSt. pro Rechnung) eine monatliche Rechnung, die detailliert die Parkvorgänge auflistet. Infos finden Sie auf der Webseite von Parkster unter www.parkster.com
Die kostenlose Parkster App ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App Store erhältlich. Infos finden Sie auf der Webseite von Parkster unter www.parkster.com
Unser SWNH Kundenservice steht Ihnen bei Fragen zur Nutzung von Parkster unterstützend zur Seite und helfen Ihnen gg.f bei der Buchung (Tel.: 0800 5100 150). Unsere Parkkarten sind zu dem in unserem Kundencenter erhältlich, ebenso wie beim Tourismus Service Neustadt in Holstein (Dünenweg 7, 23730 Neustadt-Pelzerhaken, Telefon: 04561 / 5110-500 ).
Hafen
Unser Hafenmeisterbüro finden Sie in Am Heisterbusch 46 in Neustadt in Holstein. Zum Sportboothafen
Sie finden den Steg W, der barrierefrei ist, an der Hafenwestseite bei der Guttau-Werft, Am Hafen 20 in Neustadt in Holstein. Dieser Steg bietet Personen mit Beeinträchtigungen einen problemlosen Zugang. Durch die spezielle Bauweise liegt der Steg direkt auf dem Wasser und ermöglicht so einen leichten Zugang zu Booten oder auch Kanus. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie gerne unseren Hafenmeister unter der Nummer 04561-5110-510 oder per Mail an sportboothafen@swnh.de
Um einen Liegeplatz im Hafen zu mieten müssen Sie Kontakt mit dem Sportboothafen aufnehmen., entweder per Telefon unter 04561-5110-503 oder per Mail an sportboothafen@swnh.de. Durch begrenzte Kapazitäten kann es sein, dass ihr Name erst einmal auf eine Warteliste kommt.
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