Gut, das eigene Haus zu kennen
Hat Ihr Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf?
Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr. Seit 2009 müssen Hauseigentümer:innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden bei jedem Verkauf oder Mieterwechsel dem Käufer oder Mieter den Energieausweis vorlegen.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
- den Bedarfsausweis, der die Energieeffizienz eines Gebäudes beschreibt und Aussagen darüber trifft, wie hoch die künftigen Energiekosten des Hauses oder einer Wohnung sein werden.
- den Verbrauchsausweis, dem die Energieverbrauchsdaten mindestens der letzten drei Jahre zu Grunde gelegt werden. Er ist Pflicht für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und einem Baujahr vor 1978.
Beide Ausweise gelten jeweils 10 Jahre.
Wie erhalte ich einen Energieausweis?
Hier finden Sie Kontaktdaten zur Energieberatung:
Energieberatung / Neustadt in Holstein
Energie-Effizienz-Experten (EEE)
Selbst genutzte Immobilien, die in absehbarer Zeit nicht verkauft oder vermietet werden, brauchen keinen Energieausweis.
Weitere Informationen rund um das Thema Energieausweis finden Sie auch unter: www.gebaeudeenergiepass.de oder www.energieausweis-vorort.de.
Weitere Informationen rund um das Thema Energieausweis finden Sie auch unter:
www.gebaeudeenergiepass.de
www.energieausweis-vorort.de.
Das könnte Sie auch interessieren:

Schön, dass Du da bist-Projektteam zieht Bilanz und gibt Ausblick
Erdenbürger-Projekt „Schön, dass Du da bist“ gibt es nun seit sieben Jahren. Das Jahr 2017 markiert das Jahr, in dem das gemeinschaftliche Projekt: „Schön, dass

Stadtwerke Neustadt in Holstein erneut „herausragender Regionalversorger“
Wie in den Jahren zuvor wurden die Stadtwerke Neustadt in Holstein (SWNH) nun wiederholt als herausragender Regionalversorger von der Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien mbH (DtGV)

SWNH digitalisieren Hausanschlussanmeldung
Neustadt in Holstein 31.01.2024: Die Stadtwerke Neustadt in Holstein digitalisieren weiter: Seit dem 01. Januar 2024 können Interessierte ihre Anschlüsse an das Wasser-, Strom-, Gas-,