Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtwerke Neustadt in Holstein sind bemüht, ihre Website im
Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den
Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei
zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.swnh.de.

 

Stand der
Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG
vereinbar. Die Stadtwerke Neustadt in Holstein arbeiten sukzessive an dem Abbau
von weiteren Barrieren.

 

Nicht
barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

•             Nicht-Text Inhalt (Alternativtexte)

•             HTML Strukturelemente für Überschriften

•             HTML Strukturelemente für Listen

•             Kontrast

•             Hoover-Effekte

•             Tastatur

•             Beschriftung (Labels) oder Anweisungen

•             Fokus

•             PDF-Dokumente

•             Pausieren, stoppen, ausblenden

 

Erstellung
dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.01.2024 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den
Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer
Selbstbewertung vom 08.01.2024. Die Erklärung wurde zuletzt am 10.06.2024
überprüft.

 

Feedback
und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen
zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle
weiteren Informationen wenden Sie sich an unsere verantwortlichen
Kontaktpersonen im Bereich Marketing und Kommunikation, Stadtwerke Neustadt in
Holstein, Tel. 0561 5110-0, online@swnh.de.

 

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle
des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz
(LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema
Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen
in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder
Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle
gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das
Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet
werden.

 

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie
nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

 

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift: Karolinenweg 1 | 24105 Kiel

Postanschrift: Postfach 7121 | 24171 Kiel

Tel. 0431 988-1620 | E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de