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Wichtige Informationen zur Umsetzung und Berechnung der Gas- und Strompreisbremse

Wichtige Informationen zur Umsetzung und Berechnung der Gas- und Strompreisbremse

Um Privatkund*innen und Unternehmen vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung Ende 2022 die Energiepreisbremsen beschlossen und zu deren Umsetzung die nachfolgend beschriebenen Gesetze erlassen. Ziel ist es, die Letztverbraucher*innen während des gesamten Jahres 2023 – und ggf. auch noch bis Ende April 2024 – mit einem staatlich finanzierten Preisdeckelungsmechanismus zu unterstützen: Kund*innen erhalten für ein gewisses Entlastungskontingent – für den Großteil sind es  80 % (bis 1,5 Mio kWh für Gas/Wärme und 30.000 kWh für Strom) des Jahresverbrauchs – einen gedeckelten Referenzpreis. Lediglich für den darüberhinausgehenden Verbrauch fällt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an. Für Privatkund:innen sowie kleinere und mittlere Unternehmen gelten die Entlastungsbeträge ab März 2023 und sollen rückwirkend zum 01. Januar 2023 entlasten.

Energieversorgungsunternehmen sind dazu verpflichtet, Ihnen bis zum 01. März 2023 die gewährten Entlastungsbeträge mitzuteilen. Dies lässt sich durch uns leider nicht fristgerecht umsetzen. Wir arbeiten im Moment jedoch mit Hochdruck daran, die Preisbremsen in unser Abrechnungssystem zu integrieren und jede:n Kunden:in schnellstmöglich zu informieren. Der schnellste Weg zu Ihren Informationen, noch bevor die Post eintrifft, ist dabei unser Kundenportal. Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie hier. Dort erscheinen u.a. die Informationen zu Ihrem individuellen Entlastungsbetrag zuerst.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Serviceseite.

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+++ Hinweis: Das Kundencenter ist ab dem , 21.12.2024 bis zum 01.01.2025 geschlossen. +++

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