Neustadt in Holstein, 22.01.2024: Trotz Wegfall der Subventionen im Bereich Strom und der Erhöhung der Gasspeicherumlage, erhöhen sich die Strom- und Gaspreise für Kundinnen und Kunden in Sonderverträgen der SWNH nicht. Nur die Grundversorgungstarife werden angepasst.
Keine Preiserhöhung für SWNH Kundinnen und Kunden mit Sondertarifen
Wie den Medien zu entnehmen ist, führen die Haushaltsplanungen der Bundesregierung aufgrund des Karlsruher Urteils zu erheblichen Mehrkosten. Diese haben Auswirkungen auf den Energiesektor: So wurde für den Gasbereich sowohl die CO2-Umlage als auch die Gasspeicherumlage, die zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit eingeführt wurde, zum 01.01.2024 vom Marktgebietsverantwortlichen erhöht. Auch der Strombereich bleibt von Preiserhöhungen nicht verschont. So hat die Bundesregierung ihre Zusage, die Netzentgelte für Strom weiterhin zu subventionieren, ebenfalls ab 01.01.2024 widerrufen. Deutschlandweit steigen die Netzentgelte und folglich auch die Strompreise. Viele Stromanbieter geben die Preiserhöhungen an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Für Kundinnen bzw. Kunden der SWNH in unseren Sondertarifen bleiben die Preise stabil.
Jetzt wechseln und Preise sichern
Wechseln Sie jetzt in unsere Sondertarife “LüttWATT” und “LüttGAS” für Privatkundinnen und -kunden, sofern Sie sich für unsere Grundversorgungstarife entschieden haben. Profitieren Sie von niedrigeren Preisen bei Strom und Gas. Hier können Sie ganz einfach Ihren Tarif berechnen: Bestellung – Stadtwerke Neustadt Holstein (swnh.de)