In seiner Sitzung am 30.09.2022 hat der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Beratung den Entwurf des Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses angenommen. Der Finanzausschuss hatte am 28.09.2022 den ursprünglich auf Gaslieferungen beschränkten Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes auf die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz erweitert. Dem hat der Bundestag durch die Annahme der Beschlussempfehlung zugestimmt.
Die Zustimmung des Bundesrats soll am 07.10.2022 erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmen wird. Das Gesetz wird dann rückwirkend zum 01.10.2022 in Kraft treten.