Die Stadtwerke Neustadt in Holstein informieren im Rahmen der Allgemeinen Informationspflichten ihre Kunden bzw. die von uns belieferten Letztverbraucher in übersichtlicher und verständlicher Form über die gesetzlichen Grundlagen des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG). Unabhängig von dieser Allgemeinen Information erhalten alle Kunden individuelle Informationen zu der Höhe der gewährten Entlastungsbeträge und das im Abrechnungszeitraum insgesamt gewährte Entlastungskontingent.
Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir für Sie auf unserer Sonderseite übersichtlich zusammengestellt.