Die 1. Änderung der Parkgebührenverordnung ist in Kraft getreten.
Auf dem Parkplatz P2 (Hafen) beträgt die maximale Parkzeit mit Jahresparkkarte weiterhin 2 Stunden; es ist zusätzlich zur Jahresparkkarte eine Parkscheibe auszulegen.
Auf den beiden Klosterhofparkplätzen und am Pagodenspeicher (P6, P7 und P9) können Jahresparkkarteninhaber zukünftig zeitlich unbeschränkt parken.