Änderung der Parkgebührenverordnung
Die 1. Änderung der Parkgebührenverordnung ist in Kraft getreten. Auf dem Parkplatz P2 (Hafen) beträgt die maximale Parkzeit mit Jahresparkkarte weiterhin 2 Stunden; es ist zusätzlich zur Jahresparkkarte eine Parkscheibe auszulegen. Auf den beiden Klosterhofparkplätzen und am Pagodenspeicher (P6, P7 und P9) können Jahresparkkarteninhaber zukünftig zeitlich unbeschränkt parken.
Ein grünes Umspannwerk für Neustadt in Holsteins Hafenostseite
Als Stadtwerke sehen wir uns gegenüber der Region und den Menschen, die hier leben, in der Verantwortung. Daher sind wir stolz darauf, am Neustädter Sportboothafen ein grünes, CO2-neutrales Umspannwerk zu betreiben. Zusammen mit unseren innovativen Partnern ABB, WISAG und dem GDP Ingenieurbüro – die uns vergangenen FDreitag besuchten – haben wir bereits 2018 das Umspannwerk […]