Bundesregierung beschließt Gasumlagen in Höhe von rund 2,478 Cent pro kWh netto / rund 2,95 Cent pro kWh brutto.
Singlehaushalte müssen jährlich rund 150 Euro mehr zahlen, vierköpfige Familien etwa 600 Euro.
Stadtwerke Neustadt in Holstein fordern finanzielle Unterstützung für Haushaltskunden
Zum kommenden Gaswirtschaftsjahr hat die Bundesregierung zwei neue befristete Umlagen eingeführt: die Gasbeschaffungsumlage und die Gasspeicherumlage. Auch die Kunden der Stadtwerke Neustadt in Holstein müssen sich auf eine Weitergabe der Umlage einstellen.
Mit der zunehmenden Drosselung der Gasexporte seitens Russland hat sich die Situation auf den Energiemärkten stetig angespannt und zu massiven Preissteigerungen geführt. Um die zentralen Marktakteure zu stabilisieren und die Versorgungssicherheit auch weiterhin zu gewährleisten hat die Bundesregierung mit der Gasbeschaffungsumlage und Gasspeicherumlage zwei neue Umlagen beschlossen, die ab Oktober 2022 in Kraft treten. Die Gasbeschaffungsumlage beträgt 2,419 ct/kWh netto und die Gasspeicherumlage beträgt 0,059 ct/kWh netto. So beläuft sich die Höhe der beschlossenen Umlagen auf rund 2,478 ct/kWh netto.
„Durch die von der Bundesregierung beschlossenen Gas-Umlagen ist es uns leider nicht möglich, unsere Gaspreise zu halten“, so Dirk Heckmann, Vertriebsleiter der Stadtwerke Neustadt in Holstein, und betont: „Wir bedauern sehr, dass wir die Preissteigerungen an unsere Kunden weitergeben müssen.“ Die von der Preisanpassung betroffenen Kunden werden rechtzeitig schriftlich informiert. „Die momentanen Preisentwicklungen sind für unsere Kunden eine enorme Zusatzbelastung. Wir tun weiterhin unser Möglichstes, um die Kosten und Belastung für unsere Kunden so gering wie möglich zu halten,“ so Dirk Heckmann weiter. „Weiterhin gilt der Appell an alle unsere Kunden: Energiesparen ist das Gebot der Stunde! Wir müssen nun alle gemeinsam an einem Strang ziehen, denn selbst die kleinsten Energiesparmaßnahmen können eine große Wirkung erzielen.“
Energiespartipps sowie sämtliche Informationen rund um das Thema Energiesparen finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Neustadt in Holstein sowie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima.
Weitere Infos: Gasbeschaffungsumlage (§ 26 EnSiG) und Gasspeicherumlage (§ 35e EnWG)
Am 4. August hat die Bundesregierung die Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) beschlossen. Am 9. August ist die Verordnung in Kraft getreten. Diese sieht eine Gasbeschaffungsumlage vor, die ab Oktober 2022 bis zum 1. April 2024 erhoben werden soll. Sie verteilt die Mehrkosten der Erdgasimporteure für die Gasnachbeschaffung aufgrund ausgefallener russischer Liefermengen gleichmäßig auf alle in Deutschland verkauften Erdgasmengen. Ziel der Umlage ist somit die Sicherung und Stabilisierung der deutschen Energiewirtschaft. Die Höhe der Umlage wurde am 15. August 2022 von der Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH (THE) veröffentlicht. Ab dem 1. Oktober 2022 muss diese von den Energielieferanten auf jede verbrauchte Kilowattstunde Erdgas berechnet werden.
Mit der Gasspeicherumlage tritt zum 1. Oktober außerdem noch eine weitere Gas-Umlage in Kraft. Diese Umlage soll Kosten ersetzen, die der Firma Trading Hub Europe (THE) zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen, etwa für den Einkauf von Gas. THE ist für die deutsche Gasmarkt-Organisation zuständig. Die Höhe der Umlage wurde am 18. August von THE veröffentlicht und voraussichtlich bis zum 31. März 2025 erhoben.
Seit Gründung der Stadtwerke Neustadt in Holstein (SWNH) im Jahr 1852 stehen die Stadtwerke für die verlässliche und sichere Versorgung Neustadt in Holsteins mit Energie. So versorgen die SWNH mit ihren rund 90 Mitarbeiter:innen die Stadt Neustadt in Holstein und die Region täglich mit Strom, Gas, Wärme, Wasser und Glasfaser und kümmern sich im Klärwerk um die Entsorgung des Abwassers. In den Aufgabenbereich der SWNH fällt zudem der Betrieb des Sportboothafens.
Veröffentlicht: 19.08.2022