Abwendungsvereinbarung
Abwendung einer Zählersperrung
Die EnWG-Novelle 2021 und Novelle der StromGGV bzw. GasGVV sieht ab 2022 Möglichkeiten vor, eine Zählersperrung abzuwenden, die aus dem fälligen Ausgleich von Forderungen resultiert. Die Abwendungserklärung enthält eine kostenfreie Stundung der Forderungen bis zu 14 Tagen.
Hierbei ist zu beachten, dass die Abwendungserklärung nur gültig ist, wenn diese:
- vollständig ausgefüllt ist,
- vor einer Sperrung bei uns eingegangen ist,
- die offene Forderung vorher beim Forderungsmanagement des Kundenservice unter 0800 5110-150 erfragt wurde.
Bei der enthaltenen Teilzahlung ist eine wöchentliche oder monatliche Zahlung möglich. Der vollständige Betrag muss spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate beglichen sein.
Ein Muster der Abwendungsvereinbarung finden Sie in unserem Downloadbereich.
Das könnte Sie auch interessieren:
Stadtwerke Neustadt in Holstein erhöhen Energiepreise zum 01.01.2022
Die Sorge, dass steigende Energiepreise deutliche Spuren im Geldbeutel der Neustädter Bürgerinnen und Bürger hinterlassen, ist groß. Denn die Preise für Energie, wie auch an
Mach das Licht aus- hafenheimat-Winterbeleuchtung wird abgenommen
Zum ersten Mal leuchtete die hafenheimat-Winterbeleuchtung für den gesamten Zeitraum von November bis Februar – so lange wie noch nie – und erfreute viele Menschen
„Winterschöne hafenheimat“ leuchtet ab dem 1. November
„Licht lockt Leute und daher freuen wir uns auch darüber, dass wir unsere Winterbeleuchtung in diesem Jahr wieder am 1.11. einschalten“, informiert Bürgermeister Mirko Spieckermann.